EBC*L International
Home
Home
Aktuelles
Aktuelles
News
EBC*L Star
Veranstaltungen
EBC*L Idee und Vision
EBC*L Idee und Vision
EBC*L Stufen
EBC*L Stufen
Zielgruppen
Zielgruppen
Privatpersonen
Unternehmen/Organisationen
Schulen
Hochschulen
Unterlagen und Kurse
Unterlagen und Kurse
EBC*L Stufe A
EBC*L Stufe B
Kosten
Kosten
EBC*L Anbieter
EBC*L Anbieter
Kontakt/Organe
Kontakt/Organe
Kontakt
Organe
Impressum
FAQ
FAQ
EBC*L allgemein
Unternehmen
Bildungsinstitute
Schulen
Hochschulen
TrainerInnen/LehrerInnen
Bundesagentur für Arbeit
Referenzen
Referenzen
Presse | Fotos | Film
Presse | Fotos | Film
Presseartikel
Fotos
Film
EBC*L Champions League
EBC*L Champions League
EBC*L International
EBC*L International
Bildungspolitische Bedeutung
Bildungspolitik
Best Practice EU
Kompetenzorientierung
Initiativen
Termine (Kurse | Prüfung)
Termine (Kurse | Prüfung)
EBC*L Selbsttest
EBC*L Selbsttest
Für Unternehmen
EBC*L Stufe A
EBC*L Stufe B
Zertifikats Check
Zertifikats Check
Förderungen
Förderungen
Downloads
Downloads
EBC*L Infopaket
Förderungen
Links
Links
EBC*L Anbieter werden
EBC*L Anbieter werden
Log-in (Interner Bereich)
Log-in (Interner Bereich)












 

 



Das EBC*L Zertifikat





Förderungen


Öffentliche Institutionen wie die Bundessagentur für Arbeit mit Ihren örtlichen Arbeitsagenturen oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) anerkennen durch Ihre Fördermaßnahmen den Europäischen Wirtschaftsführerschein, EBC*L.

Zu den wichtigsten Förderinstrumenten zählen der Bildungsgutschein (Bundesagentur) und die Bildungsprämie (BMBF).

Im Folgenden sollen Sie einen Überblick über die aktuell gültigen Förderinstrumente, Ziele, Zielgruppen und Förderhöhen sowie sonstigen Voraussetzungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung erhalten.

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten finden Sie unter IV. Nützliche Links bzw. erhalten Sie von unserem EBC*L Repräsentanten für Baden-Württemberg, Herrn Frank Dages,  der Ihnen als Mitbegründer des Qualitätszirkels für Weiterbildung „QZWB“, gerne beratend zur Verfügung steht.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

I. Förderungen für Erwerbstätige – Wegebau I und Bildungsprämie

II. Förderungen während Kurzarbeit (KUG) - Wegebau II

III. Förderungen für nicht Erwerbstätige (ALG I und ALG II)

IV. Nützliche Links



I. Förderungen für Erwerbstätige – Wegebau I und Bildungsprämie

1. Wegebau I.

  • Ziel: Förderung von qualifizierten Personen (mind. 45 Jahre) und „gering qualifizierten“*, beschäftigten älteren Arbeitnehmern in Unternehmen
  • Förderinstrument: Bildungsgutschein
  • Förderhöhe: 100 % Förderung des Zertifizierungspreises (zuzgl. Fahrkosten, Übernachtung, Kinderbetreuung für gering qualifizierte Personen)
  • Voraussetzung: AZWV-zertifizierte Maßnahme und Träger (ausführliche Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur)
  • Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins über örtliche Agentur
  • Antragstellung durch Arbeitgeber

*gering qualifiziert bedeutet entweder ungelernt oder seit mindestens 4 Jahren nicht mehr im ursprünglich erlernten Beruf tätig zu sein!

2. Bildungsprämie oder Bildungsscheck

  • Ziel: Förderung von Erwerbstätigen und Selbstständigen, Müttern und Vätern in Elternzeit, Berufsrückkehrende und mithelfende Familienangehörige mit niedrigen und mittleren Einkommen
  • Förderinstrument: Prämiengutschein
  • Förderhöhe: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro
  • Voraussetzung: Beratungsgespräch, Erwerbstätigkeit und bestimmte Einkommensgrenze
  • Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden
  • Beratung, Ausstellung über Beratungsstellen
  • Antragstellung durch Arbeitnehmer



II. Förderungen während Kurzarbeit (KUG) - Wegebau II

  • Ziel: Förderung qualifizierter und gering qualifizierter Kurzarbeiter- bzw. Saisonkurzarbeitergeldbezieher, die an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen
  • Förderinstrument: Bildungsgutschein (vorrangig für gering qualifizierte KUG Bezieher)ESF-Mittel (i.d.R. für qualifizierte KUG Bezieher)
  • Förderhöhe: 100 % Förderung des Zertifizierungspreises (zuzgl. Fahrkosten, Übernachtung, Kinderbetreuung für gering qualifizierte Personen)
  • Voraussetzung: AZWV zertifizierte Maßnahme und Träger
  • Förderung, Beratung, Ausstellung über örtliche Agenturen
  • Antragstellung durch Arbeitgeber



III. Förderungen für nicht Erwerbstätige (ALG I und ALG II)

  • Ziel: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von nicht Erwerbstätigen zur Eingliederung in die Berufswelt
  • Förderinstrument: Bildungsgutschein
  • Förderhöhe: 100 % des Zertifizierungspreises (alle Kosten der Weiterbildungsmaßnahme)
  • Voraussetzung: AZWV - zertifizierte Maßnahme und Träger
  • Beratung, Ausstellung über örtliche Agenturen (ALG I) und ARGEN (ALG II)
  • Antragstellung durch Arbeitsuchenden direkt beim Ansprechpartner der agentur /ARGE



IV. Nützliche Links

www.arbeitsagentur.de

www.kursnet.arbeitsagentur.de

www.arbeitsagentur.de (Berufliche Weiterbildung)

www.bildungspraemie.info

www.esf.de

Falls keines der oben genannten Fördermittel greift, kann ein Arbeitgeber für von ihm freigestellte Mitarbeiter den so genannten AEZ (Arbeitgeber-Entgeld-Zuschuss) beantragen. Dieser deckt in der Regel zwischen 30% und 100% aller Kosten, die dem Arbeitgeber durch den Arbeitsausfall seines Mitarbeiters während der Weiterbildung entstehen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre > örtliche Agentur und/oder > Beratungsstellen bzw. an unseren EBC*L Repräsentanten Herrn > Frank Dages.

EBC*L Repräsentanz Österreich

 

Copyright © 2011 EBC*L Repräsentanz Österreich